Das eigene Haus ist für die meisten Eigentümer die größte Ausgabe ihres Lebens. Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Unwetter können immense Schäden oder sogar einen Totalschaden nach sich ziehen.
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar. Der Hausrat ist nicht versichert. Dieser sollte durch eine separate Hausratversicherung abgesichert werden. Die Bestandteile Feuerversicherung und Leitungswasserversicherung sollten immer eingeschlossen sein.
Ein heftiger Sturm deckt das Dach ab, ein Rohrbruch setzt das Haus unter Wasser, ein Feuer zerstört Teile des Gebäudes - in all diesen Fällen schützen Sie sich mit einer Wohngebäudeversicherung.
Neben der Privathaftpflichtversicherung und dem Hausratschutz ist sie für Hausbesitzer unentbehrlich: nach einem Brand, aber auch durch Wasser, Sturm oder Überschwemmung kann der Schaden Sie schnell an die Grenzen Ihrer finanziellen Belastbarkeit bringen.
Gut geschützt sind Sie im Ernstfall nur, wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung in Ihrem Policenordner haben.
Eine Wohngebäudeversicherung schützt zunächst Ihr Gebäude selbst, außerdem die zugehörigen Garagen und andere Nebengebäude wie beispielsweise Carports, Gartenhäuser oder Geräteschuppen, die im Versicherungsvertrag bezeichnet werden. Mitversichert sind alle Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, wie etwa Einbauküchen oder -schränke.
Auch Gebäudezubehör ist versichert
Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel auch Zubehör, das Wohnzwecken oder der Instandhaltung des Wohngebäudes dient - zum Beispiel Werkzeug, Brennholz, Markisen, Alarmanlagen, Blumenkästen oder Rundfunkantennen.
Inwieweit der Garten, der Swimming-Pool oder die moderne Wasseraufbereitungsanlage mitversichert ist, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab und kann manchmal sogar mit dem Versicherer ausgehandelt werden.
Das Haus und sein Zubehör ist in der Gebäudeversicherung gegen Feuer, Leitungswasserschäden wie Rohrbrüche, Sturm, Blitzschlag, Hagel und je nach Vertragsumfang auch gegen Naturereignisse wie Überschwemmungen, Lawinen oder Erdbeben geschützt.
Die Gebäudeversicherung ersetzt Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wenn ein heftiger Sturm das Dach abdeckt, durch einen Sturmschaden Regen ins Mauerwerk eindringt oder ein Brand teures Unheil anrichtet.
Extraleistungen je nach Vertrag
Je nach Vertragsbedingungen können aber noch weitere Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sein oder mitversichert werden: die Beseitigung von Graffiti, notwendige Aufräum- und Abbrucharbeiten nach einem Schadensfall, Transport- und Lagerkosten, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes, Mietausfall für vermietete Räume, Rückreisekosten aus dem Urlaub nach schweren Versicherungsschäden oder auch Sachverständigengebühren, die bei der Schadensfeststellung entstehen.
Einige Unternehmen ersetzen sogar Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrverstopfungen. Welche dieser Zusatzleistungen mitversichert sind, ist in den Tarifbedingungen der einzelnen Versicherungsunternehmen geregelt.
Jeder Hausbesitzer sollte sich gegen die wichtigsten Risiken mit einer Gebäudeversicherung schützen. Nach einem Brand, aber auch durch Rohrbruch, Sturm oder Hagel kann der Schaden so groß sein, dass man als Eigentümer schnell an die Grenzen seiner finanziellen Belastbarkeit gelangt. Banken verlangen für eine Immobilienfinanzierung ohnehin den Nachweis einer Feuerversicherung.
Risiken können auch einzeln versichert werden
Da die Gebäudeversicherung eine "verbundene" Versicherung ist, bei der die Prämien für jede Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden usw.) einzeln kalkuliert werden, können Sie jedes Risiko auch einzeln versichern.
Übrigens: bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über, sie kann von ihm aber innerhalb von vier Wochen gekündigt werden.
Als Käufer sollten Sie eine bestehende Police nicht sofort, sondern erst zum Jahresende kündigen. Denn der volle Jahresbeitrag steht dem Versicherer auch bei unterjähriger Kündigung zu.
Die Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung sollte dem Wert Ihrer Immobilie entsprechen. Ist die Versicherungssumme niedriger ist als der Gebäudewert zum Schadenzeitpunkt, liegt Unterversicherung vor.
Das kann im Ernstfall verhängnisvoll sein: stellt sich heraus, dass Sie unterversichert sind, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen. Dann wird etwa bei einem Brand oder Sturmschaden nur ein Teil ersetzt. Beträgt die Versicherungssumme 150.000 Euro bei einem Gesamtwert des Gebäudes von inzwischen 300.000 Euro, ist man mit 50 Prozent unterversichert. Kommt es dann zu einem Schaden von 30.000 Euro, ersetzt der Versicherer nur die Hälfte, also 15.000 Euro.
Gleitende Neuwertversicherung schützt vor Unterdeckung
Allerdings können Sie mit Ihrem Versicherer einen so genannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren: in diesem Fall werden Schäden immer bis zur vollen Versicherungssumme ersetzt. Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht ist in der Regel, dass eine gleitende Neuwertversicherung vereinbart wird, durch welche Beiträge und Versicherungsschutz regelmäßig an den gestiegenen Wert Ihrer Immobilie angepasst werden.
In jüngster Zeit werden Gebäudeversicherungen mit Unterversicherungsverzicht auch auf Basis des so genannten Wohnflächenmodells angeboten. Hier wird das Haus nach Typ und Ausstattung eingestuft, die Prämie wird pro Quadratmeter festgelegt.
Regional bedingte Risikozuschläge
Der Basisschutz der Gebäudeversicherung umfasst Brand-, Leitungswasser-, Blitzschlag-, Sturm-, Hagel- und Explosionsschäden.
Je nach regionaler Lage kann Ihr Gebäude aber auch durch andere Risiken gefährdet sein - vor allem durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen oder Schneedruck.
Solche naturbedingten „Elementarschäden“ können in der Gebäudeversicherung einzeln oder im Paket mitversichert werden. Allerdings wird ein Aufpreis fällig, der je nach Region und örtlicher Risikosituation unterschiedlich hoch sein kann.
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an Gegenständen der eigenen Wohnungseinrichtung bei Feuer, Einbruch, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Eine Hausratversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn bei einem Totalschaden die Neueinrichtung der Wohnung finanziell Schwierigkeiten bereiten würde.
Zur Einrichtung gehören unter anderem auch Haustiere, Bargeld bis 1000 Euro, Teppiche, elektrische Geräte, geliehene Sachen, Gartengeräte und die Campingausrüstung. Bezahlt wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert.
Umfassende Leistung
Mit einer Hausratversicherung schützen Sie Ihre gesamte Habe gegen Einbruchdiebstahl, Raub, Brand, Vandalismus, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden.
Auch ungewöhnliche Risiken wie etwa Schäden durch Fahrzeuganprall oder Flugzeugabsturz werden vom Versicherer ersetzt. Je nach Tarif erhält der Versicherte Ersatz, sogar bei Gefriergutschäden nach Stromausfall, bei Schlüsselverlust oder bei Schäden nach inneren Unruhen.
Der Versicherer ersetzt im Regelfall den Wiederbeschaffungswert des zerstörten oder gestohlenen Hausrats. Bei beschädigten Sachen werden die erforderlichen Reparaturkosten ersetzt, maximal der Wiederbeschaffungspreis.
Neben den eigentlichen Sachschäden werden bis zu einer Höchstgrenze auch Hotelkosten ersetzt, wenn die Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar geworden ist. Das gleiche gilt auch für Rückreise oder Umzugskosten nach einem besonders schweren Versicherungsfall.
Auf eine Hausratversicherung sollten Sie nicht verzichten, wenn der Wert Ihres Hausrats so hoch ist, dass die Zerstörung etwa durch einen - gar nicht so seltenen - Wohnungsbrand, durch Einbruch oder auch durch Vandalismus oder Naturereignisse einen empfindlichen finanziellen Schaden für Sie bedeuten kann.
Das ist häufig der Fall, wenn Sie über die Jahre den Wert Ihrer Wohnungseinrichtung gesteigert haben, etwa durch die Anschaffung exklusiver Möbel oder einer hochwertigen Küche. Auch der Wert der Unterhaltungselektonik kann beträchtliche Summen erreichen.
Wichtig auch für junge Leute
Die Hausratversicherung kann schon für junge Leute wichtig sein: der Hausratschutz über die Eltern fällt mit dem Auszug in die erste eigene Wohnung weg, jetzt muss man selbst für den richtigen Versicherungsschutz sorgen. Schon eine kleine Unachtsamkeit - etwa eine umgefallene Kerze - kann zum Totalschaden führen. Das ist besonders belastend, wenn man sein Bankkonto für das neue Wohnzimmer, die Designer-Einbauküche oder die schicken Schlafzimmermöbel bis zum letzten Cent geplündert hatte.
Spätestens die Neuanschaffung der Verluste nach einem Schaden zeigt, wie wichtig eine gute Hausratversicherung bereits für junge Menschen ist.
Eingeschränkte Leistungen
Die Versicherungssumme in der Hausratversicherung sollte dem Betrag entsprechen, der im Ernstfall für die Neuanschaffung des Hausrats aufgewendet werden müsste. Trotzdem setzen viele Verbraucher die Versicherungssumme zu niedrig an.
Das kann im Ernstfall verhängnisvoll sein: stellt sich im Schadenfall heraus, dass man unterversichert ist, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen. Dann wird etwa bei einem Einbruch oder Brand nur ein Teil des Schadens ersetzt.
Beträgt etwa die Versicherungssumme 40.000 Euro bei einem Gesamtwert des Hausrats von inzwischen 60.000 Euro, ist man mit 33 Prozent unterversichert. Kommt es dann beispielsweise beim Wohnungsbrand zu einem Schaden von 12.000 Euro, ersetzt die Hausratversicherung nur zwei Drittel, also 8.000 Euro.
Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob Hausrat und Versicherungssumme noch übereinstimmen - und passen Sie die Police rechtzeitig an.
Viele Anbieter verzichten auf das Recht, die Entschädigung bei Unterversicherung zu kürzen, wenn man den Hausrat mit einer festen Summe von ca. 600 - 700 Euro pro Quadratmeter absichert. Das lohnt sich bei teuer eingerichteten Wohnungen. Wer- etwa in der ersten eigenen Wohnung - noch wenig Wertvolles besitzt, kann dagegen sparen, wenn er den Wert seines Hausrates wie bei einer Inventur berechnet - einfach alle Wertgegenstände auflisten und die Wiederbeschaffungswerte addieren.
Aber: die Versicherungssumme rechtzeitig erhöhen, wenn der Hausrat durch wertvolle Neuanschaffungen ergänzt wird. Manche Unternehmen bieten Spezialtarife für junge Leute an, die ihre erste Wohnung versichern. Es lohnt sich, immer wieder die Preise zu vergleichen: einige Gesellschaften werben mit niedrigen Tarifen, um neue Kunden zu gewinnen. Durch Wechsel zu einem günstigen Anbieter können Verbraucher deshalb kräftig sparen.
Ein guter Hausratversicherungsschutz ist günstiger zu haben, als Sie denken. Eine Versicherungssumme von 50.000 Euro bekommen Sie im Standardschutz schon für einen Beitrag von deutlich unter 100 Euro jährlich.
Wichtig: Vor Abschluss einer Hausratversicherung sollten Sie eine Liste aller Wertgegenstände in Ihrem Haushalt mit dem geschätzten Wert anfertigen. Auch Kaufquittungen sollten Sie aufbewahren, von Antiquitäten können Sie Fotos machen.
Diese Liste hilft Ihnen dann, den Wert Ihres Hausrats abzuschätzen und so die richtige Versicherungssumme festzulegen. Im Schadenfall können Sie anhand dieser Liste dann den Schaden prüfen. Fachleute empfehlen „über den Daumen“ eine Versicherungssumme von ca. 650 Euro pro Quadratmeter.
Bestimmte Risiken sind im Standard-Hausratschutz nur eingeschränkt versichert. Je nach Versicherer und Tarif können das z.B. Fahrraddiebstahl oder Sturmschäden sein.
Fahrräder besonders sichern
Fahrräder sind am Versicherungsort zwar gegen alle Grundgefahren versichert - wird ein Rad außerhalb des Versicherungsortes entwendet, leisten die Versicherer in der Regel nur, wenn das Rad ausreichend gesichert war, z.B. durch ein Sicherheitsschloss. Wird das Fahrrad zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens gestohlen, leistet der Versicherer, wenn sich das Rad zum Zeitpunkt des Diebstahls in Wohnung, Keller oder Garage befand (mittlerweile verzichten einige Hausratversicherer auf diese sogenannte Nachtklausel).
Ausnahme: der Besitzer war zu dieser Zeit mit dem Rad noch unterwegs. Die Versicherungssumme für Fahrräder ist häufig eingeschränkt, der Versicherungsnehmer muss im Schadenfall oft eine Selbstbeteiligung übernehmen. In manchen Fällen verlangen die Versicherer für den Einschluss von Fahrrädern einen Mehrbeitrag.
Sturmschäden ab Windstärke 8
Und für Sturmschäden gilt: Hausratversicherer treten nur für solche Sturmschäden ein, die bei Windstärke 8 oder mehr entstanden sind. Zu diesem Zweck führen die Versicherer ein Sturmregister, das regelmäßig mit aktuellen Wetterdaten gefüttert wird.
Immer wieder kommt es vor, dass Hausrat vorübergehend oder für längere Zeit außerhalb der versicherten Wohnung aufbewahrt wird. Aber keine Sorge: in aller Regel ist Hausrat mitversichert, der sich während Reisen oder wegen Ausbildung, Wehr- oder Zivildienst oder wegen beruflichen Aufenthaltes des Versicherungsnehmers vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befindet.
Neben der Versicherungsdauer kann bei Außenlagerung von Hausrat allerdings die Versicherungssumme eingeschränkt sein. Während eines Umzugs sind grundsätzlich die alte und die neue Wohnung gleichzeitig versichert- vorausgesetzt, man wechselt den Wohnort innerhalb Deutschlands. Mit dem endgültigen Wohnungswechsel, spätestens jedoch zwei Monate nach Umzugsbeginn, ist dann nur noch die neue Bleibe versichert.
Wichtig: Durch den Wohnungswechsel ändert sich oft auch der Wert des Hausrats: wer eine größere Wohnung bezieht, schafft oft mehr Einrichtung an, so dass der Gesamtwert die alte Versicherungssumme übersteigt. Deshalb nach einem Umzug unbedingt prüfen, ob die Versicherungssumme noch dem aktuellen Wert des Hausrats entspricht. Wenn nicht, die Police umgehend anpassen!
Recht bekommen eine andere. Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Eine Rechtsschutzversicherung kann sehr nützlich sein, um sein Recht juristisch durchzusetzen.
Es gibt aber auch einige Ausnahmen, in welchen die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt. Nur bei entsprechenden Erfolgsaussichten übernimmt die Rechtsschutzversicherung Gerichts-, Anwalts- und Gutacherkosten.
Ob Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, mit Ihrem Arbeitgeber streiten oder ein Handwerker schlechte Arbeit macht - wenn Sie Ihr gutes Recht durchsetzen wollen, kann der Gang zum Anwalt oder zum Gericht unumgänglich werden.
Doch wer einen Rechtsstreit verliert, zahlt Anwaltsrechnungen, Gutachtergebühren und Gerichtskosten aus eigener Tasche - das summiert sich schnell auf hohe Beträge.
Ein solider Rechtsschutz ist deshalb wichtig. Der Rechtschutzversicherer sorgt mit Fachkenntnissen und finanzieller Unterstützung dafür, dass Sie Ihr Recht ohne finanzielles Risiko bekommen, er zahlt im Streitfall alle Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Rechtsstreitigkeiten sind teuer - selbst bei kleineren Prozessen gehen Anwalts- und Gerichtskosten schnell in die Tausende. Hinzu kommen häufig noch die Kosten für Sachverständigen-Gutachten und Zeugen.
Gegen diese finanziellen Risiken schützen Sie sich mit einer Rechtsschutzversicherung. Das ist nicht nur dann wichtig, wenn Sie eine Auseinandersetzung vor Gericht verloren haben und sämtliche Kosten, also auch die des Gegners, tragen müssen.
Auch wenn Sie den Rechtsstreit gewonnen haben, können Sie auf Ihren Anwaltskosten sitzen bleiben, wenn etwa Ihr Prozessgegner zahlungsunfähig ist.
Finanziell geschützt auch im Schlichtungsverfahren
Außerdem: häufig werden vor Gericht nur Teilerfolge erzielt und die Kosten zwischen den Parteien entsprechend aufgeteilt. Vergleiche sind ebenfalls nicht selten - hier tragen Kläger und Beklagter jeweils ihre eigenen Kosten.
Auch die Kosten für außergerichtliche Schlichtungsverfahren, die in verschiedenen Bundesländern vor einer Klage bei Gericht vorgeschrieben sind, bezahlt im Regelfall Ihre Rechtsschutzversicherung.
Die Rechtsschutzversicherung schützt vor finanziellen Risiken in vielen Bereichen - doch sie kann nicht alle denkbaren Fälle abdecken, wenn die Beiträge für die Kunden erschwinglich bleiben sollen.
Bestimmte Auseinandersetzungen können deshalb nicht versichert werden, so etwa Verfahren wegen Parkverstöße im Straßenverkehr, Streitigkeiten rund um den Hausbau oder im Recht der Handelsgesellschaften, Auseinandersetzungen um Spiel- und Wettverträge sowie Spekulationsgeschäfte.
Im Erbrecht werden im Regelfall nur die Kosten für eine anwaltliche Beratung übernommen, wenn eine Veränderung der Rechtslage, etwa durch Tod eines Erblassers, das erforderlich macht. Gleiches gilt für das Familienrecht. Auch Streitigkeiten zwischen gemeinsam in einer Police versicherten Personen sind in der Rechtsschutzversicherung nicht eingeschlossen.
Arbeits-, Verkehrs- und Mietstreitigkeiten
Besonders häufig sind Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen Arbeit, Verkehr und Wohnung. Wer etwa gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber vorgehen will, muss innerhalb von drei Wochen vor dem Arbeitsgericht klagen.
Wichtig übrigens bei Arbeitsstreitigkeiten: in erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selber - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Selbst wenn Sie ein Arbeitsgerichtsverfahren in erster Instanz gewinnen, bleiben Sie also auf der Rechnung Ihres Anwalts sitzen, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind.
Mit dem Rechtsschutz auf der sicheren Seite
Auch Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter sind häufig - Stichworte sind Eigenbedarfskündigungen, Nebenkostenabrechnungen oder Zahlungsrückstände. Sowohl als Mieter wie auch als Vermieter ist man mit einem passenden Rechtsschutz auf der sicheren Seite, wenn man im Streitfall die Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen will.
Auch wer - verschuldet oder unverschuldet - in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, kommt oft um einen Rechtsstreit nicht herum. Denn allein die bei Verkehrsunfällen entstehenden Sachschäden können in die Tausende gehen, von den Schadenersatzforderungen bei schweren Verletzungen mit bleibenden Folgen gar nicht zu reden.
Versicherungen kosten Geld - und manch einer rät, gerade die Rechtsschutzversicherung einzusparen. Doch ein Verkehrsunfall, die Kündigung des Jobs, eine Körperverletzung durch andere oder Ärger mit dem Vermieter lassen sich weder voraussehen noch vermeiden.
Wenn Sie in solchen Fällen nicht klein beigeben wollen, kommen Sie um einen Rechtsstreit nicht herum. Gut also, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Ein Privatrechtsschutz ist für einen 30 jährigen Single-Arbeitnehmer schon für ca. 100 Euro jährlich zu haben. Werden zusätzlich noch Verkehrs- und Mietstreitigkeiten versichert, liegt der Beitrag (je nach gewählter Selbstbeteiligung) bei etwa 170 Euro.
Welchen Rechtsschutz brauche ich?
Wie bei anderen Versicherungen gibt es auch beim Rechtsschutz verschiedene Leistungsbausteine, die Sie je nach beruflicher und privater Lebenssituation abschließen und später auch anpassen können.
Sie können in den Versicherungsschutz alle Probleme rund um Ihr Fahrzeug einschließen (Verkehrs-Rechtsschutz), als Selbstständiger können Sie entscheiden, ob Sie nur den privaten oder auch den beruflichen Bereich versichern wollen.
Bei Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis - etwa wenn Ihnen gekündigt wird oder der Arbeitgeber Ihnen Geld schuldet - greift der Arbeitsrechtsschutz. Sie können sich zusätzlich in Miet- und Grundstückssachen versichern oder als älterer Mensch die Versicherung für den beruflichen Bereich ausschließen.
Vor dem Abschluss gut informieren
Auch Steuerstreitigkeiten, Vertragsauseinandersetzungen, Schadenersatzfragen, Straf- oder Sozialgerichtsverfahren und erbrechtliche Streitigkeiten können abgesichert werden.
Vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollten Sie sich genau informieren und beraten lassen, welchen Schutz Sie persönlich brauchen.
Schneller als man denkt kommt man in die unangenehme Situation, einen Rechtsstreit führen zu müssen, um sein gutes Recht zu bekommen. Begleiten Sie Miri auf Ihrem Weg durch die Stromschnellen der Rechtsprechung.
Auch ein leichtes Versehen wie z.B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Insbesondere, wenn Personen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jedermann.
Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit - wenn Sie einen Schaden verursachen, müssen Sie dafür gerade stehen.
Der Geschädigte hat ein gesetzliches Recht auf angemessenen finanziellen Schadensersatz. Dazu gehören die Kosten für Wiederherstellung oder Ersatz beschädigter Gegenstände, außerdem Folgekosten wie etwa ein Nutzungsausfall.
Sind Menschen verletzt, fallen Behandlungskosten und Verdienstausfall an. Oft hat der Verletzte Anspruch auf Schmerzensgeld, bei bleibenden Gesundheitsschäden sogar auf eine lebenslange Rente.
Sie haften mit Ihrem ganzen Vermögen
Nicht alle Fälle einer privaten Haftung sind so harmlos wie das beim Fußballspielen zerschossene Fenster oder der Rotweinfleck auf dem Teppich des Nachbarn. Der entstandene Schaden kann so hoch sein, dass er Ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet.
Als Verursacher haften Sie mit Ihrem ganzen Vermögen, mit Haus- und Grundbesitz, mit Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft kann im Ernstfall zugegriffen werden.
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor möglicherweise ruinösen Schadensersatzansprüchen. Der Versicherer prüft zunächst, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Wenn der Anspruch begründet ist, zahlt er den Schadensersatz, also die Wiedergutmachung in Geld.
Übrigens: die Privathaftpflicht schützt Sie auch als Immobilieneigentümer gegen Schäden, die von Ihrem Haus ausgehen, solange Sie es selbst bewohnen. Auch Ehepartner und Kinder sind selbstverständlich mitversichert. Zudem gilt die private Haftpflichtversicherung auch während vorübergehender Auslandsaufenthalte.
Abwehr unbegründeter Ansprüche
Gegebenenfalls wehrt der Versicherer unbegründete Schadensersatzansprüche ab. Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit demjenigen, der den Schadensersatzanspruch stellt, führt Ihr Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haftpflichtversicherung bietet also auch eine Art Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen. Geldstrafen sind nicht versichert.
Die Privathaftpflicht zahlt allerdings nicht für Schäden, die sich die in einem Vertrag gemeinsam Versicherten gegenseitig zufügen. Ebenso ausgeschlossen sind absichtlich herbeigeführte Schäden, Geldstrafen und Bußgelder, reine Vertragsverpflichtungen wie die Rückzahlung von Darlehen oder Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen - hierfür gibt es die KFZ-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss.
Die Haftpflichtversicherung schützt zunächst den Versicherungsnehmer selbst - er ist Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten. Auch die Familienmitglieder des Versicherungsnehmers, Ehepartner und Kinder, sind durch die private Haftpflichtversicherung geschützt.
Selbst, wenn keine Ehe geschlossen wurde, kann der Versicherungsschutz auf den Lebenspartner erweitert werden. Dafür muss der Name des Partners in den Vertrag aufgenommen werden.
Lückenloser Schutz
Der Haftpflichtschutz erstreckt sich sogar auf Haushalts- und Gartenhilfen sowie Babysitter. Kommt beispielsweise ein Nachbar durch Nachlässigkeit Ihres Babysitters während seiner Tätigkeit zu Schaden, zahlt in der Regel Ihre Haftpflichtversicherung.
Stirbt der Versicherungsnehmer, besteht der Haftpflichtschutz für die Angehörigen bis zur nächsten Prämienfälligkeit weiter. Zahlt der überlebende Partner die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner, der Versicherungsschutz läuft dann lückenlos weiter.
Versicherungen kosten Geld - doch wer auf eine Privathaftpflichtversicherung verzichtet, geht ein hohes Risiko ein. Denn Missgeschicke oder Unfälle lassen sich weder voraussehen noch vermeiden.
Wer in solchen Fällen nicht auf seiner Schadensersatzpflicht sitzen bleiben will, braucht einen guten Haftpflichtschutz. Eine private Haftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie mit dem branchenüblichen Leistungsumfang ist schon für einen Jahresbeitrag von unter hundert Euro zu haben.
Das private Haftpflichtrisiko wird oft unterschätzt - oft reicht eine kleine Unaufmerksamkeit, um einen großen Schaden zu verursachen. Und ein folgenschweres Unglück ist schnell passiert: wer hat nicht schon einmal in Eile trotz roter Ampel die Straße überquert, um den Bus noch zu erreichen. Geschieht dadurch ein Unfall, kommt die Haftpflicht für den Schaden auf.
Auch Personenschäden sind nicht selten: stößt man etwa als Fahrradfahrer mit einem anderen Radler zusammen und verletzt seinen Unfallgegner, zahlt man den Schaden aus eigener Tasche, wenn man keine Haftpflichtversicherung besitzt.
Kinder verursachen häufig Schäden
Besonders häufig sind Schäden durch Kinder, denn Kinder können die Folgen ihres Handelns noch nicht so gut abschätzen wie Erwachsene. Durch unbedachtes Spielen mit dem Feuerzeug kann das ganze Mietshaus niederbrennen, die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers nimmt die Eltern des zündelnden Kindes dann in Regress.
Doch so groß muss der Schaden gar nicht sein - beim Fußballspielen auf der Straße landet so mancher Ball nicht im Netz, sondern in der Schaufensterscheibe des Geschäfts nebenan.
Welchen Haftpflichtschutz brauche ich?
Der unfassende Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung reicht für die Wechselfälle des täglichen Lebens in der Regel aus. Versichert sind Sie übrigens auch als Radfahrer, Skater und während der Ausübung typischer Freizeitsportarten.
Bestimmte Fälle müssen jedoch gesondert versichert werden: für Autos, Motorräder, Mofas u.ä. ist eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie ein Segel- oder Motorboot besitzen, brauchen Sie eine Sportboot-Haftpflicht. Besitzer von Pferden, Hunden und anderen größeren Tieren schließen eine besondere Tierhalter-Haftpflichtversicherung ab.
Spezielle Haftpflicht für Vermieter und Bauherren
Als Besitzer eines Mehrfamilienhauses, Vermieter eines Einfamilienhauses oder Eigentümer eines unbebauten Grundstücks benötigen Sie eine gesonderte Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Bei kleineren Bauvorhaben bis zu einer veranschlagten Summe von in der Regel 50.000 Euro sind Schäden, die im Zusammenhang mit der Bautätigkeit entstehen, durch die Privathaftpflicht des Bauherren abgedeckt. Für größere Bauten ist der Abschluss einer eigenen Bauherren-Haftpflichtversicherung erforderlich.