Anlagevorsorge, Vermögensaufbau & Kapitalanlage

Ob Anlagevorsorge, Vermögensaufbau oder –verwaltung modus. tritt für seine Kunden als kompetenter Finanzmakler an und sorgt für höchste Sicherheit und Rendite. Vermögensaufbau geschieht nicht durch schnelle Anlagen und spekulative Investitionen, sondern dahinter sollte eine solide Strategie und sachkundige Planung stecken. Ein Vorgang den Laien in der Regel nicht bewältigen können und aus diesem Grunde auf die Hilfe von Experten und Finanzmakler angewiesen sind. Das modus.Team wurde systematisch dazu ausgebildet Kunden in Vermögensangelegenheiten kompetent zu beraten und für größtmögliche Rendite, Sicherheit, Transparenz und Flexibilität zu sorgen. In Gesprächen mit einem persönlichen Finanzvermittler findet modus. das passende Finanzkonzept für die Ziele des Kunden.Wir suchen Ihnen aufgrund Ihrer individuellen Vorgaben das passende Anlageprodukt und berücksichtigen selbstverständlich Ihre Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Verfügbarkeit und Rendite!


Der Demografische Wandel

Demografischer WandelDas Zukunftsthema: "Die Folgen des demografischen Wandels für unsere Sozialsysteme" erläutern wir Ihnen in einem kurzen und anschaulichen Video.

Kurzfilm: Der Demografische Wandel


Das Alterseinkünftegesetz

Das AlterseinkünftegesetzDer Kurzfilm zeigt die grundsätzlichen steuerlichen Änderungen, die sich für Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung durch das Alterseinkünftegesetz ergeben. Die Auswirkungen werden anhand von drei Beispielsfällen anschaulich dargestellt.

Kurzfilm: Alterseinkünftegesetz


Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung

Mit lebenslangen Leistungen den Lebensstandard sichern
Die gesetzliche Rentenversicherung hinterlässt eine Einkommenslücke, die den gewohnten Lebensstandard gefährdet. Daher ist zusätzliche Altersvorsorge zwingend nötig und viele Menschen suchen nach Lösungen. Eine davon ist die private Rentenversicherung, die als Produkt sowohl in der staatlich geförderten Altersvorsorge, innerhalb der betrieblichen Altersversorgung oder als Basisrente eingesetzt werden kann.

Der größte Vorteil einer privaten Rentenversicherung ist die lebenslange Rentenzahlung. Der Versicherte erhält bis zu seinem Tod eine zusätzliche Rente, egal wie lang er lebt. Das erhöht die finanzielle Planbarkeit der eigenen Rentenphase enorm und kann Einkommenslücken schließen.

Aufgeschoben oder Sofortrente
Bei der privaten Rentenversicherung werden während der Ansparphase regelmäßig Beiträge eingezahlt, um später eine Rente aus dem angesammelten Vermögen zu beziehen (aufgeschobene Rente). Dabei sind die Produkte sehr flexibel und erlauben in der Regel zwischenzeitliche Entnahmen, Beitragsanpassungen und -pausen und zu Rentenbeginn sogar die Wahlfreiheit, ob man das Kapital auf einen Schlag oder eben als lebenslange Zusatzrente erhalten möchte. Beim Kapitalwahlrecht sollten in jedem Fall die steuerlichen Effekte vorher beachtet werden.

Die private Rentenversicherung kann aber auch sofort beginnen. Sinnvoll vor allem für Menschen, die kurz vor der Rente stehen und einen höheren Einmalbetrag in eine solche Sofortrente umwandeln wollen. Das Kapital wird dann sofort verrentet und der Versicherte erhält daraus eine vereinbarte lebenslange Rente.

Fakten zur privaten Rentenversicherung

  • Kapitalwahlrecht zu Rentenbeginn: lebenslange Rente oder Einmalzahlung
  • Hohe Flexibilität durch zwischenzeitliche Entnahmen, Zuzahlungen oder Beitragsanpassungen
  • Bei Todesfall während Rentengarantiezeit erhalten Hinterbliebenen die Rente
  • Bei lebenslanger Rente wird nur Ertragsanteil versteuert
  • Zusatzbausteine vereinbar (z.B. für Pflege und BU-Vorsorge)

Investmentkern entscheidend
Je nachdem wie die Beiträge während der Ansparphase investiert werden, fällt das Vermögen zu Rentenbeginn unterschiedlich hoch aus. Bei der „klassischen Variante“ werden die Beiträge und eine spätere Mindestrente bereits zu Vertragsbeginn garantiert. Bei der „Klassik“ steht daher Sicherheit an erster Stelle, was allerdings die Chancen auf eine höhere Rendite verringert.

Die Beiträge können auch chancenreicher (damit mit weniger oder ohne Garantie) investiert werden, indem die Beiträge in einen Investmentfonds bzw. ETF fließen. Hier stehen die Chancen im Vordergrund. Daher sind fondsgebundene Rentenversicherungen besonders geeignet, wenn eine längere Ansparphase zur Verfügung steht und damit zwischenzeitliche Marktrisiken ausgeglichen werden können. Bei den meisten Anbietern gibt es zudem Varianten, die Chance und Sicherheit kombinieren.

Die private Rentenversicherung ist eine der flexibelsten Lösungen innerhalb der Altersvorsorge. Eine individuelle Beratung kann die Sparziele genau erörtern und in Abhängigkeit des eigenen Risikotyps, Dauer der Ansparphase und der persönlichen Einkommenssituation die beste Lösung finden. 


Rürup-Rente

Rürup-Rente

Basisrente mit Steuervorteilen
Seit 2005 gibt es die Basisrente, auch „Rürup-Rente“ genannt. Jeder kann eine solche Basisrente abschließen. Sie zahlt eine lebenslange Rente, eine einmalige Kapitalauszahlung oder Kündigung des Vertrages sind nicht möglich. Besonders lohnend ist sie für alle, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen. Das trifft vor allem auf Selbstständige und Freiberufler zu. Der Staat hat für die Basisrente ein attraktives Förderpaket geschnürt, sodass die Vorsorge mit einer Basisrente auch für Gutverdiener oder Personen, die höhere Beträge für ihre Altersvorsorge aufbringen wollen, interessant ist.

Für wen ist die Basisrente besonders interessant?

  • Selbstständige, Freiberufler – da sie meist keine (hohen) Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten haben
  • Gutverdiener – da die steuerliche Förderung in der Ansparphase besonders hoch ist
  • Generation 50plus – da sie nur wenig Zeit bis zum Renteneintritt zur Verfügung haben und in dieser Zeit mit höheren Beträgen vorsorgen müssen

Wie funktioniert die steuerliche Förderung einer Basisrente?
Die Förderung der Basisrente ist denkbar einfach. Die Beiträge sind in der Ansparphase zu 100 Prozent steuerlich absetzbar. Im Gegenzug wird die Rente bei Bezug im Rentenalter besteuert (nachgelagert). Hier hat der Gesetzgeber eine Staffelung beschlossen, die abhängig vom Jahr des Renteneintritts ist: Wer 2024 in Rente geht, muss 83 Prozent seiner Basisrente versteuern. Jedes Jahr steigt dieser Anteil um 0,5%-Punkte, sodass erst ab 2058 die komplette Basisrente versteuert werden muss. Da im Rentenalter der persönliche Steuersatz oft geringer ist als zu Erwerbszeiten, lohnt die Basisrente insbesondere aus steuerlichen Aspekten.

Fakten zur Basisrente:

  • Lebenslange Leibrente
  • Keine Kapitalauszahlung oder vorzeitige Kündigung
  • Beiträge zu 100 Prozent steuerlich als Sonderausgabe absetzbar
  • Steuerlicher Höchstbetrag steigt jährlich, 2024 lag er bei 27.566 Euro p.a. (Ledige) und 55.132 Euro p.a. (Verheiratete)
  • Nachgelagerte Besteuerung Anteil vom Jahr des Renteneintritts abhängig (ab 2058 zu 100%)
  • Investitionsfreiheit, da keine Bruttobeitragsgarantie verlangt wird

Die Basisrente kann aus unterschiedlichen Gründen für Sparer sinnvoll sein. Die steuerliche Förderung zählt zu den wichtigsten Aspekten. Auch die Investitionsmöglichkeiten, durch den Wegfall einer zwingenden Bruttobeitragsgarantie (wie beispielweise bei Riester oder in der bAV), eröffnen attraktive Anlagechancen mit höheren Renditen. Eine professionelle Beratung kann prüfen, ob und wie eine Basisrente auch in das persönliche Vorsorgekonzept passen kann. 


Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung

Eine gesetzliche Altersrente ist zwar sicher, aber sicher auch zu wenig. Kaum jemand kann mit der Rente vom Staat allein seinen Lebensabend bestreiten. Wer es trotzdem muss, ist oft arm dran. Deshalb hat sich die Idee von drei Säulen der Altersversorgung durchgesetzt. Die bestehen aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge. Jede dieser drei Säulen hat ihre eigene Geschichte, und für jede gelten spezielle Vorschriften und steuerliche Regeln. Hier geht es um die betriebliche Altersversorgung“ (bAV).

Sie haben bereits eine bAV eingerichtet? Das ist gut! Vergessen Sie aber nicht, die Versorgung von Zeit zu Zeit zu überprüfen und bei Bedarf neu zu justieren. Oft ist es sinnvoll, betriebliche Versorgungsverpflichtungen auf einen externen Träger auszulagern. Wir beraten Sie und Ihr Unternehmen zu den Details.

Gestern

Die betriebliche Altersversorgung, manchmal auch salopp „Rente vom Chef“ genannt, ist keine neue Erfindung. Schon im späten Mittelalter gab es erste Versorgungswerke für Bergleute. Mit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert kamen auch Arbeiter großer Konzerne wie Krupp, Siemens oder BASF in den Genuss betrieblicher Versorgung. Doch erst 1974 wurde mit dem Betriebsrentengesetz der rechtliche Rahmen verbindlich abgesteckt.

Heute

Heute haben über die Hälfte aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Ansprüche aus einer bAV. Am besten versorgt sind Mitarbeiter*innen in Großbetrieben sowie in bedeutenden und gewerkschaftlich gut organisierten Branchen wie Metall- und Chemieindustrie. In Kleinbetrieben hingegen ist die Rente vom Chef oft noch Mangelware. Dabei hat schon seit 2002 jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf bAV – zumindest, wenn er den Beitrag aus seinem Einkommen finanziert („Entgeltumwandlung“). Doch obwohl die bAV viele Vorteile bietet, zum Beispiel Steuerförderung, macht noch längst nicht jeder davon Gebrauch.

Wer bezahlt die bAV?

In der klassischen Variante übernimmt der Arbeitgeber den Beitragsaufwand. Er übernimmt damit soziale Verantwortung und erhöht seine Chancen, geeignete Mitarbeiter zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Bei Entgeltumwandlung finanziert der Arbeitnehmer seine Versorgung, indem er einen Teil seines Bruttoeinkommens für die bAV einsetzt. Selbstverständlich sind auch Mischformen möglich. Der Arbeitgeber kann zum Beispiel eingesparte Lohnnebenkosten in die Versorgung einbringen. Für Verträge, die seit 2019 abgeschlossen werden, ist das sogar Pflicht. Manche Tarifverträge erlauben auch, vermögenswirksame Leistungen zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung einzusetzen.

Mehr fürs Geld

Für Arbeitnehmer lohnt sich auch die Entgeltumwandlung, weil sie während ihres Arbeitslebens Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung sparen. Erst die späteren Leistungen werden besteuert. Dann ist der individuelle Steuersatz meistens niedriger als in der aktiven Zeit. Finanziert der Arbeitnehmer seinen Vertrag, geht er übrigens kein Risiko ein: Er hat ab Beginn einen unverfallbaren Anspruch auf die Leistungen.

Formen der Versorgung („Durchführungswege“)

Das Gesetz kannte seit 2002 fünf verschiedene Formen der bAV („Durchführungswege“). Jede hat ihre Vorteile und Besonderheiten. Im Jahr 2018 ist mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ein sechster Durchführungsweg hinzugekommen. Die dazu passenden Versicherungsmöglichkeiten sind bislang aber kaum zu finden. Welche Form der bAV für Sie am besten geeignet ist, zeigt erst die individuelle Beratung. Wenn Sie sich vorab einen Überblick zu den Möglichkeiten verschaffen wollen, lesen Sie einfach weiter. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Durchführungswege vor.

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist in Deutschland die bekannteste Variante für die betrieblichen Altersversorgung und zudem am weitesten verbreitet. Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen haben sich dafür entschieden. Die Firma versichert den Arbeitnehmer, der aus dem Vertrag begünstigt ist. Die Anwartschaft auf Versorgungsleistungen wird unverfallbar, wenn die Versorgungszusage mindestens drei Jahre lang besteht und der Arbeitnehmer 21 Jahre oder älter ist. Der begünstigte Höchstbeitrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung und bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei. Die späteren Leistungen müssen versteuert werden. Im Rahmen einer Direktversicherung können auch Hinterbliebenenleistungen und Leistungen bei Berufsunfähigkeit versichert werden. Wir ermitteln gern gemeinsam mit Ihnen Ihre individuellen Möglichkeiten und Vorteile.

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen. Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene haben einen Rechtsanspruch auf die versprochenen Leistungen. Im Rahmen der steuerlichen Grenzen kann der Beitrag jederzeit flexibel angepasst werden. Die Pensionskasse zahlt die Leistungen direkt an den/die Versorgungsberechtigten. Wurde der Beitrag steuerfrei gezahlt, sind die späteren Leistungen steuerpflichtig. Auch hier können Hinterbliebenenleistungen und Leistungen bei Berufsunfähigkeit versichert werden.

Unterstützungskasse

Früher haben nur größere Unternehmen eine eigene Unterstützungskasse gegründet. Mittlerweile gibt es auch überbetriebliche Unterstützungskassen, denen sich kleine und mittelständische Unternehmen anschließen können. Der Arbeitgeber tritt der Unterstützungskasse bei und gibt dem Beschäftigten eine Versorgungszusage. Leistungen werden auf der Basis eines sogenannten Leistungsplans fällig. Der Arbeitnehmer muss in seiner aktiven Berufszeit keine Steuern auf die Beiträge zahlen. Erst die späteren Leistungen sind steuerpflichtig.

Direktzusage/Pensionszusage

Bei einer Direktzusage sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Versorgung zu. Später zahlt er die Leistungen direkt an den Begünstigten oder seine Hinterbliebenen aus. Hier sind im Grundsatz also keine externen Versorgungsträger beteiligt. Trotzdem kann die Firma betriebsfremde Risiken an eine Versicherungsgesellschaft auslagern. In diesen Fällen wird eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen.

Pensionsfonds

Der Pensionsfonds wurde in Deutschland erst 2002 als fünfter Durchführungsweg der bAV eingeführt. Es handelt sich hier um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die Arbeitnehmern und ihren Angehörigen Leistungen zusagt. Arbeitnehmer können, wie auch bei der Pensionskasse und der Direktversicherung, Beiträge innerhalb festgelegter Grenzen steuerfrei einbringen („Entgeltumwandlung“). Pensionsfonds bieten die Möglichkeit, in chancenreiche Anlagen wie zum Beispiel Aktien zu investieren.

Betriebsrentenstärkungsgesetz und Sozialpartnermodell

Der Staat fördert die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung. Noch aber bleibt die Versorgung hinter den Erwartungen zurück. Um noch mehr Beschäftigte und deren Arbeitgeber zu erreichen, ist im Januar 2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Es soll insbesondere dafür sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittelgroßen Firmen häufiger über den Betrieb vorsorgen. Dafür wurden zahlreiche Anreize geschaffen. Dazu gehören die Ausweitung der Steuerbegünstigung und eine Förderung für Geringverdiener (Einkommen bis 2.575 Euro im Monat) durch Steuerzuschüsse an den Betrieb. Außerdem wurde die Riester-Grundzulage von 154 auf 175 Euro im Jahr erhöht und die Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner („Doppelverbeitragung“) fällt für Riesterverträge weg.

Für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gilt: Wenn der Arbeitgeber durch Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart, muss er seit 2022 seinen Vorteil pauschal mit 15 Prozent als Zuschuss zum Beitrag weitergeben. Für neu abgeschlossene Verträge gilt diese Pflicht schon seit 2019.

Sozialpartnermodell

Das Sozialpartnermodell ist ein wichtiger Bestandteil des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Es sieht vor, dass Regelungen zur bAV in Tarifverträgen vereinbart werden. Die neuen Verträge kennen keine garantierten Leistungen und bieten dafür höhere Renditechancen. Hier trägt also allein der Arbeitnehmer das Anlegerrisiko. Das Sozialpartnermodell ist ein weiterer Durchführungsweg neben den bereits bestehenden fünf Modellen. Es muss sich seine Stellung im Markt erst erobern.

Informationen für Arbeitnehmer

Betriebliche Altersversorgung lohnt sich. Sie hilft, sich den verdienten Ruhestand auch leisten zu können. Seit 2002 haben Arbeitnehmer sogar einen Rechtsanspruch auf bAV. Dieser gilt auch für Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte. Ihr Arbeitgeber übernimmt die Abwicklung und ist Vertragspartner. Er leitet auch den Beitrag weiter, unabhängig davon, wer ihn finanziert.
Viele Arbeitgeber beteiligen sich am Beitrag. Seit 2019 ist das für Neuverträge - soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart - sogar Pflicht. Bei bestehenden Verträgen greift diese Regelung seit 2022. In einigen Branchen haben sich die Unternehmen schon früher in Tarifverträgen verpflichtet, einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung ihrer Beschäftigten zu zahlen. Bei Elternzeiten oder längerer Krankheit können Sie Ihre betriebliche Versorgung aus eigenen Mitteln weiterführen. In diesen Fällen sollten Sie vorher unsere Beratung in Anspruch nehmen. Die bei einem früheren Arbeitgeber erworbenen Ansprüche können Sie im Regelfall zum neuen Chef mitnehmen. Ihre betrieblichen Versorgungsansprüche sind im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers geschützt und gehen auch bei einem Konkurs des Arbeitgebers nicht verloren.

Informationen für Arbeitgeber

Eine betriebliche Altersversorgung lohnt sich – nicht nur für Ihre Beschäftigten, sondern auch für Ihren Betrieb. Sie hilft Ihnen auf der Suche nach neuen Mitarbeitern und trägt dazu bei, die vorhandenen stärker an Ihr Unternehmen zu binden. Die bAV ist also ein wirksames Instrument gegen den Arbeitskräftemangel von heute. Sie hilft Ihnen, Ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu stärken. Darüber hinaus werden Sie Ihrer sozialen Verantwortung gegenüber Ihren Beschäftigten gerecht. Abgesehen davon: Arbeitnehmer haben auch einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung, wenn sie den Beitrag selbst finanzieren („Entgeltumwandlung“).
Betriebliche Altersversorgung kann ausgelagert werden. Dann sinkt der Verwaltungsaufwand und geht oft gegen Null. Zudem kann die bAV bilanzneutral gestaltet werden. Gewähren Sie Beschäftigten mit niedrigen Einkommen („Geringverdiener“, bis 2.575 Euro im Monat) eine bAV, erhalten Sie einen Steuerzuschuss vom Staat. Ist Entgeltumwandlung vereinbart, tragen die Beschäftigten den wirtschaftlichen Aufwand allein. Arbeitgeber müssen nur ihre Sozialversicherungsersparnis weitergeben. Das betrifft seit 2019 neu abgeschlossene Verträge. Im Bestand greift die Vorschrift seit 2022.


Fondsgebundene Rentenversicherung

Fondsgebundene Rentenversicherung

Mit Renditechancen die Kaufkraft im Alter sichern
Eine private Altersvorsorge ist zwingend notwendig, um die Einkommenslücke, die die gesetzliche Rente zu Rentenbeginn hinterlässt, zu verkleinern – im Idealfall zu schließen. So kann der gewohnte Lebensstandard auch im Rentendasein weitergeführt werden.
Ebenso notwendig ist es dabei, die Kaufkraft zu erhalten. Das bedeutet, nicht nur zu sparen, sondern eine Rendite zu erzielen, die oberhalb der Inflation liegt. Eine fondsgebundene Rentenversicherung kann dafür die Chancen der Kapitalmärkte nutzen und zu Rentenbeginn das aufgebaute Vermögen – entweder als Einmalzahlung oder als lebenslange Rente – auszahlen.

Wachstumschancen nutzen
Der Unterschied zwischen einer klassischen privaten Rentenversicherung und einer fondsgebundenen Rentenversicherung liegt in der Art, wie die Beiträge investiert werden. Beim „Klassiker“ erfolgt das sehr sicher mit einem garantierten Erhalt der Beiträge und einer Mindestgarantierente. Im Gegenzug kosten diese Garantien aber Rendite und das aufgebaute Vermögen fällt meist niedriger aus als bei der fondsgebundenen Variante.

Dort werden die Beiträge in einen Investmentfonds oder ETF investiert, die die Chancen an den Kapitalmärkten während der Ansparphase nutzen und so ein Vermögen aufbauen können, das die Kaufkraft im Rentenalter erhalten kann. 

Flexibilität in jeder Lebenslage
Damit die Altersvorsorge auch auf verschiedene Lebenssituationen reagieren kann, sind bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung zwischenzeitliche Entnahmen und Zuzahlungen genauso möglich wie Beitragsanpassungen oder -pausen. Ebenso kann (meist einmal pro Jahr) der gewählte Fonds kostenlos gewechselt werden. So kann auf veränderte Marktentwicklungen und -trends reagiert werden.

Zum Ende der Ansparphase schichten die meisten fondsgebundenen Rentenversicherungen das aufgebaute Vermögen automatisch in sicherere Anlagen um (aktives Ablaufmanagement), um für den Rentenbeginn die „Schäfchen“ ins Trockene zu bringen und das Vermögen nicht durch mögliche Turbulenzen an den Börsen kurzfristig zu gefährden.

Eine fondsgebundene Rentenversicherung kombiniert die hohen Wachstumschancen der Kapitalmärkte während der Ansparphase mit einer lebenslangen Rentenzahlung, egal wie alt der Versicherte wird. In einer Beratung zur Altersvorsorge kann genau ermittelt werden, mit welchen Produkten die gewünschten Sparziele (im Alter) erreicht werden können.