Der richtige Schutz für Photovoltaik

Der richtige Schutz für Photovoltaik

Sonnenenergie nutzen immer mehr Haushalte, um Strom nachhaltiger zu gewinnen und sich unabhängiger von der Energiepreisentwicklung zu machen. Über 3,7 Millionen Photovoltaikanlagen sind mittlerweile in Deutschland installiert, die allein in 2023 rund 53,5 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugten. Der Anteil von „Sonnenstrom“ an der gesamten Stromerzeugung stieg damit in Deutschland bereits auf über 12 Prozent.

Ob auf dem eigenen Dach oder als „Balkonkraftwerk“ in der Mietwohnung – bei der Kosten-Nutzen-Rechnung sollte auch der Versicherungsschutz bedacht werden. Denn Schäden an den sensiblen Anlagen (z.B. durch Hagel oder andere Unwetter) können die Stromleistung verringern. Diebstahl, technische Defekte oder Brände erfordern meist sogar eine Neuanschaffung. Sind die Anlagen nicht ausreichend versichert, entstehen Kosten, die bei der anfänglichen Nutzen-Rechnung nicht berücksichtigt wurden.

Wie kann eine Photovoltaik-Anlage versichert werden?
Kleinere Solarmodule, die über der eigenen Balkonbrüstung hängen (Balkonkraftwerke), sind in der Hausratversicherung automatisch integriert. Hier sollte bei einer Neuanschaffung geprüft werden, ob die Versicherungssumme ausreicht. Es ist auch sinnvoll, den Hausratversicherer zu informieren und relevante Fragen zu klären.

Photovoltaik-Anlagen auf dem eigenen Dach können in die bestehende Wohngebäudeversicherung integriert werden. Das kostet meist einen geringen Mehrbeitrag – danach ist die Anlage gegen Schäden durch Hagel, Sturm, Blitzschlag, Feuer sowie Leitungswasser geschützt. Viele Versicherer haben den Trend zu Solarstrom bereits berücksichtigt und den Leistungsbaustein standardmäßig in ihren Bedingungen aufgenommen.

Bei älteren Verträgen lohnt ein Blick in die Tarifdetails, ob und wie PV-Anlagen versichert sind. Da die Anschaffung und Montage der oft größeren Anlagen sehr kostspielig sind, sollte auch bei neueren Verträgen in jedem Fall die Versicherungssumme geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Spezielle PV-Versicherung
Einen umfassenderen Schutz bieten spezielle Photovoltaik-Policen. Schäden durch Diebstahl, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler sind darin oft umfangreicher versichert. Vor allem technische Defekte sind eine häufige Ursache für Brände. Geschützt sind alle Teile, die zur PV-Anlage gehören: Module, Rahmen, Befestigungen, Wechselrichter, Kabel sowie der mit der PV-Anlage verbundene Stromspeicher.

In der Regel beinhalten die Policen eine Allgefahrenabdeckung. Das heißt: alles ist versichert, was in den Bedingungen nicht ausgeschlossen ist. Über eine separate PV-Versicherung lässt sich zudem ein Ertragsausfall versichern, falls die Anlage zeitweise ausfällt.

Tipps für die Photovoltaik-Anlage
Installation und Wartung regelmäßig und nur durch einen Fachbetrieb
Wohngebäude- oder Hausratversicherer über Neuanlagen informieren
Passenden Versicherungsschutz ermitteln lassen und ggf. separate Versicherung prüfen
Vorkehrungen gegen Diebstahl treffen (z. B. Versiegelung der Befestigungsschrauben, Eintrag im Diebstahlregister, Eigentümeridentifikationsnummer eingravieren, Einzäunung, Kamera)
PV-Anlage gegen Blitzschlag sichern (z. B. Fangstangen)


Bietet der Chef eine Altersvorsorge an?

Bietet der Chef eine Altersvorsorge an?

Die Einkommenssituation zu Rentenbeginn setzt sich in der Regel aus den drei Säulen der Altersversorgung zusammen. Säule 1: die gesetzliche Rente, Säule 2: die betriebliche Altersversorgung (bAV) und Säule 3: die private Altersvorsorge. Bekanntlich sinkt das Niveau der gesetzlichen Rente weiter und muss mit der betrieblichen und privaten Säule kompensiert werden.

Gerade bei der betrieblichen Vorsorge lassen jedoch viele Arbeitnehmer positive Effekte und staatliche Förderungen noch ungenutzt liegen. Einer aktuellen Studie von Deloitte zufolge liegt das vor allem an der Annahme, dass der eigene Arbeitgeber keine bAV anbietet (45%) – auch nicht im Rahmen einer Entgeltumwandlung. Da es jedoch seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt, dürfte es diese Hürde gar nicht geben. Heißt konkret: Wünscht ein Mitarbeiter eine bAV, muss der Chef mindestens eine Entgeltumwandlung ermöglichen und einrichten. Besser noch: Durch eine Gesetzesneuerung müssen Arbeitgeber diese sogar bezuschussen. Mindestens mit 15 Prozent.

Attraktive Förderungen nutzen
Ein weiterer Grund, warum viele Menschen keine bAV nutzen, ist die finanzielle Situation. Fast jeder Vierte (24%) begründet eine fehlende bAV damit, dass kein Geld dafür übrig sei. Auch hier kann ein Gespräch mit dem Chef helfen. Denn viele Arbeitgeber leisten mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss oder finanzieren die bAV ihrer Belegschaft sogar komplett. Denn für Unternehmen ist eine attraktive bAV mittlerweile ein wichtiger Baustein, um Fachkräfte zu gewinnen und zu binden.

Zudem ist der Brutto-Netto-Effekt ein starkes Argument für die bAV. Die bAV-Beiträge (z.B. 100 Euro) werden direkt aus dem Bruttolohn gezahlt. Dadurch verringern sich Steuern und Sozialabgaben, wodurch sich der Nettolohn beispielsweise nur um 50 oder 60 Euro (je nach individueller Rechnung) verringert, während volle 100 Euro in die Vorsorge fließen.

Auch durch Förderungen, insbesondere für geringere Einkommen, wurde die bAV durch den Gesetzgeber attraktiver gestaltet. Hiervon profitiert in vielen Fällen sogar der Chef, dank weiterer Förderungen für Unternehmen.

Argumente für eine betriebliche Altersvorsorge

  • Wichtiger Baustein, um sinkendes Niveau der gesetzlichen Rente auszugleichen
  • Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Entgeltumwandlung (seit 2002)
  • Arbeitgeber müssen bAV mit mindestens 15 Prozent bezuschussen
  • Viele Arbeitgeber zahlen mehr oder finanzieren bAV komplett selbst
  • Förderungen (für Geringverdiener) ermöglichen attraktive Vorsorge
  • Auch Teilzeitkräfte, Azubis und Minijobber haben ein Recht auf Entgeltumwandlung

Die betriebliche Altersversorgung bietet ein hohes Maß an Sicherheit und gewährt zugleich die Chance, eine attraktive Zusatzrente aufzubauen. Jeder sollte sich über die bestehenden Ansprüche und Möglichkeiten informieren, um das spätere Renteneinkommen schon jetzt zu erhöhen.
 
 


Motorrad: Voller Schutz – tolle Saison!

Motorrad: Voller Schutz – tolle Saison!

Spätestens wenn die letzten kalten Nächte verschwinden, beginnt die Biker-Saison. Über den Winter sind Mensch und Maschine mitunter etwas eingerostet und sollten daher behutsam die ersten Ausfahrten angehen. Für beide empfiehlt sich ein Frühjahrs-Check: Sind die Protektoren noch ausreichend oder schon zu sehr abgenutzt? Passt die Sicherheitskleidung auch nach dem Weihnachtsschmaus noch bequem? Stiefel, Handschuhe, Helm – alles sollte auf die neue Saison vorbereitet sein.

Noch wichtiger ist der Check der Maschine selbst: Lichtanlage, Bremsbeläge, Reifenprofile, Antriebskette & Co. sind für die Fahrsicherheit überlebenswichtig. Die einwandfreie Funktion sollte sichergestellt sein, bevor die Engine das erste Mal startet.

Ist der Versicherungsschutz noch zeitgemäß?
Der Kfz-Haftpflichtschutz ist beim Motorrad vorgeschrieben und leistet für Schäden an Dritten. Eine ergänzende Teil- oder Vollkaskoversicherung übernimmt zusätzlich Schäden am eigenen Bike durch Sturm, Diebstahl, Brand (Teilkasko) oder auch Eigenverschulden und Vandalismus (Vollkasko). Die Versicherer haben in den letzten Jahren ihre Tarife durch einige Zusatzbausteine weiter auf die Bedürfnisse von Motorradfahrern erweitert. Daher lohnt sich ein auch ein Frühjahrs-Check – vor allem älterer Verträge – ob diese ebenfalls für die neue Saison gerüstet sind.

Optionale Zusatzbausteine für die Motorradversicherung

  • Schutzbrief Schnelle Hilfe bei einer Panne, Unfall oder Diebstahl. Kostenübernahme für Abschleppen (zur Wunschwerkstatt), Bergung oder Weiter- bzw. Heimreise mit Mietwagen oder Bahn – ab bestimmten Entfernungen sogar mit dem Flugzeug.
  • Auslandsschutz Bei einem Unfall im Ausland erfolgt die Schadenregulierung nach deutschem Recht, als wäre der Unfallgegner in Deutschland versichert.
  • Versichertes Zubehör; zum Beispiel Bordcomputer
  • Rabattschutz Verhindert das Rückstufen in der Schadenfreiheitsklasse nach einem verschuldeten Unfall
  • Verlängerung der Neuwertentschädigung 
  • Mitversicherung von Schutzkleidung; zum Beispiel Protektorenjacke und Stiefel
  • Elektroleistungen Zusatzleistungen für batterie­betriebene Motorräder (für Akku, Ladekabel, -station)
  • Mallorca-Deckung Beitragsfreie Zusatzdeckung bei Schäden mit selbstgenutzten Mietfahrzeugen im europäischen Ausland.
    Es lohnt sich daher neue und bestehende Verträge zu prüfen. So können sinnvolle Zusatzbausteine ergänzt und das beste Preis-Leistungsverhältnis sichergestellt werden.

Rotstift der Regierung gefährdet ganzheitliche Gesundheitsversorgung

Rotstift der Regierung gefährdet ganzheitliche Gesundheitsversorgung

Um die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wieder auf finanziell stabilere Beine zu stellen, streicht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbauch den Leistungskatalog weiter zusammen. Kürzlich wurde der Plan bekannt, dass homöopathische Behandlungen künftig nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden dürften. Der Minister sehe darin keinen belegbaren Nutzen.

Das wird viele Menschen, die alternative Heilmethoden in ihrer Gesundheitsversorgung berücksichtigen wollen, weiter einschränken. Nicht nur, weil sie die Leistungen über ihre GKV bald nicht mehr erhalten – sie müssten sie dann auch selbst finanzieren. So wird Gesundheit zur Frage der eigenen finanziellen Möglichkeiten.

Gesundheitsversorgung selbst komplettieren
Dabei können sich klassische Medizin und alternative Ansätze sehr gut ergänzen. Beispielsweise für Allergiker, die aktuell wieder vor einer belastenden Zeit stehen. Ihnen helfen viele Maßnahmen aus dem „alternativen“ Bereich, die Folgen von Pollenflug zu lindern, ohne die Chemiekeule schwingen zu müssen. So können beispielsweise Antihistaminika Nebenwirkungen wie Müdigkeit oder Kopfschmerzen hervorrufen.

Kassenleistungen prüfen
Gerade bei Heuschnupfen & Co. haben sich daher viele alternative Heilmethoden bewährt. Doch die gesetzlichen Krankenkassen leisten hier sehr unterschiedlich, nur selten und – wenn es nach Minister Lauterbach geht – zukünftig gar nicht mehr.

Über privaten Zusatzschutz nehmen Versicherte ihre Gesundheitsversorgung selbst in die Hand und machen sich unabhängig von den Sparplänen der Regierung. Das gilt nicht nur im ambulanten Bereich, worunter die Alternativmedizin bei den meisten Anbietern fällt, auch im Bereich der Zahnbehandlung oder bei Krankenhausaufenthalten können so Leistungen garantiert werden. Ein Angebotsvergleich in der Beratung sichert die richtige Tarifauswahl und kann wichtige Fragen vor einem Abschluss nochmal klären.


Ausfalldeckung – wichtiger Baustein in jeder Privathaftpflicht

Ausfalldeckung – wichtiger Baustein in jeder Privathaftpflicht

Für viele Menschen gehört die private Haftpflichtversicherung fest zum Absicherungskonzept der ganzen Familie. Gut so, denn gegen einen geringen Jahresbeitrag – in der Regel deutlich unter 100 Euro – lassen sich kleine und große Missgeschicke gegenüber Dritten in Millionenhöhe absichern.

Hinzu kommen, je nach Tarif, Leistungen zum Beispiel bei Schlüsselverlust (Beruf & Privat), ehrenamtlichen Tätigkeiten oder Schäden durch Internetnutzung. Trotz dieses umfassenden Leistungspakets besaßen laut Verbrauchs- und Medienanalyse (VuMA) im Jahr 2021 knapp 14,4 Millionen Menschen über 14 Jahre keine private Haftpflichtversicherung.

Geschädigte bleiben dann häufig auf dem finanziellen Schaden sitzen, wenn der unversicherte Verursacher den Schaden nicht aus eigenen finanziellen Mitteln begleichen kann oder will.

Auf Forderungsausfallschutz achten
Aus diesem Grund ist es ratsam, auf den Baustein „Forderungsausfalldeckung“ in der eigenen Haftpflichtversicherung zu achten. Dieser sorgt nämlich dafür, dass man unabhängiger vom Versicherungsstatus anderer ist. Ist der Forderungsausfallschutz vorhanden, zahlt die eigene Versicherungden Schaden. Voraussetzungen dafür sind meist ein rechtskräftiges Urteil gegen den Verursacher und eine Mindestschadenhöhe.

Bei leistungsstarken und neueren Tarifen gehört der Baustein mittlerweile zum Standardpaket. Bei älteren Policen lohnt ein Blick in die Bedingungen, ob der Schutz wirklich enthalten ist und bis zu welcher Höhe er leistet. Generell ist zu empfehlen, bei der privaten Haftpflicht regelmäßig einen Bedingungs-Check durchführen zu lassen. So kann man sicherstellen, dass Beitrag und Leistungen up-to-date bleiben.