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Die Riester-Rente ist ein Sonderfall innerhalb der privaten Rentenversicherung und für viele ein Einstieg in die private Altersvorsorge. Wer vier Prozent des Brutto-Jahresgehaltes in eine geförderte private Altersvorsorge investiert, bekommt jährlich zusätzlich vom Staat 175 Euro (Ehepaar doppelt) plus 185 Euro pro Kind. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, gilt eine Riester-Zulage von 300 Euro pro Kind. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, bleibt es bei der bisher festgelegten Zulage von 185 Euro pro Kind. Unter 25-jährige erhalten zusätzlich eine einmalige staatliche Sonderzuwendung in Höhe von 200 Euro.
Die Riester-Rente ist bei niedrigem Einkommen oder für Anleger mit Kindern sinnvoll aber auch für besser verdienende Angestellte und Beamte aufgrund der hohen steuerlichen Förderung attraktiv.
Das Zukunftsthema: "Die Folgen des demografischen Wandels für unsere Sozialsysteme" erläutern wir Ihnen in einem kurzen und anschaulichen Video.
Der Kurzfilm zeigt die grundsätzlichen steuerlichen Änderungen, die sich für Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung durch das Alterseinkünftegesetz ergeben. Die Auswirkungen werden anhand von drei Beispielsfällen anschaulich dargestellt.
Der Kurzfilm gibt einen Einblick in die historische Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung von den Anfängen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bis zu den Problemen, die die Einführung des AVmG erforderlich machten.