Die Kapitallebensversicherung zahlt nicht nur im Todesfall eine vereinbarte Summe, sondern auch im Erlebensfall. Es ist somit eine Kombination aus Vorsorge für den Todesfall und Sparvertrag.
Die Lebensversicherung zahlt nach Vertragsablauf die Beiträge, den Garantiezins (mindestens 0,25 %) und die Überschussbeteiligung aus. Die Gesamtverzinsung liegt je nach Erfolg der Lebensversicherung zwischen 0,25 und 6 Prozent. Im Todesfall wird eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
Das Zukunftsthema: "Die Folgen des demografischen Wandels für unsere Sozialsysteme" erläutern wir Ihnen in einem kurzen und anschaulichen Video.
Der Kurzfilm zeigt die grundsätzlichen steuerlichen Änderungen, die sich für Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung durch das Alterseinkünftegesetz ergeben. Die Auswirkungen werden anhand von drei Beispielsfällen anschaulich dargestellt.
Der Kurzfilm gibt einen Einblick in die historische Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung von den Anfängen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bis zu den Problemen, die die Einführung des AVmG erforderlich machten.